

Ob ein vorübergehender Umzug erforderlich ist, hängt vom Ausmaß des Schadens ab. Bei gravierenden Beeinträchtigungen, etwa wenn gesundheitsgefährdende Schadstoffe oder Schimmel auftreten, kann eine vorübergehende Unterbringung an einem anderen Ort notwendig sein.
Ein Elementarschaden liegt dann vor, wenn das Naturereignis selbst den Schaden verursacht – nicht die Folge davon. Das ist der entscheidende Punkt und für die Versicherungen rudimentär wichtig, z.B. Blitzeinschlag:
Wichtig zu wissen:
Mit einer Abtretungserklärung erlauben Sie dem Handwerks- oder Sanierungsunternehmen, die Kosten direkt mit Ihrer Versicherung abzurechnen.
Das bedeutet:
Das Einbringen von Eigenleistungen in Teilbereichen ist durchaus möglich, dies erfordert jedoch vorab eine enge Abstimmung zwischen allen Beteiligten.
Die Dauer der Schadensanierung kann sehr stark variieren und ist abhängig von der Komplexität des Schadens.
Jede Großschadensanierung ist zwar einzigartig und muss individuell betrachtet werden, jedoch beinhalt unsere Leistungsaufstellung alle Leistungsbereich, die jeden Großschadenfall abdecken.
In unseren Fallstudien zur jeweiligen Schadensart erhalten Sie bei Bedarf einen detaillierten Einblick in den Ablauf unserer Großschadensanierung:
