
Als unabhängiges und neutrales Ingenieurbüro erleben wir Schadensfälle aus der Praxis. Dabei zeigt sich regelmäßig, welchen Unterschied ein angemessener Versicherungsschutz macht – und welche finanziellen Folgen entstehen können, wenn Absicherungen unvollständig sind oder Deckungslücken bestehen. Besonders häufig ist die Wohngebäudeversicherung vorhanden, während der Hausrat nicht oder nicht ausreichend versichert ist. Zur Orientierung werden branchenweit etwa 650 € pro m² Wohnfläche als durchschnittliche Versicherungssumme angesetzt, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Da sich Werte, Anschaffungen und Marktpreise verändern, sollte die Versicherungssumme regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden.
Wichtig dabei: Jede Versicherung deckt nur klar definierte Schäden ab – und ausschließlich das, was vertraglich vereinbart wurde. Zusätzliche Risiken wie Schäden durch Überschwemmung, Starkregen oder andere Naturereignisse sind in der Regel nur über die erweiterte Naturgefahrenversicherung (Elementarschadenversicherung) abgesichert und gehören nicht automatisch zum Standardumfang einer Wohngebäude- oder Hausratversicherung. Zur offiziellen GDV-Broschüre
Zudem gilt: Bestimmte Situationen können eine sogenannte Gefahrerhöhung darstellen – etwa wenn ein Gebäude vorübergehend ungenutzt ist oder größere Baumaßnahmen stattfinden. In solchen Fällen sollte der Versicherer informiert werden, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.
Achtung: Bei grob fahrlässig verursachten Schäden kann der Versicherer die Leistung kürzen.
Grundsätzlich lassen sich zwei Phasen unterscheiden, die jeweils eigene Versicherungen erfordern:
- Bauphase: Hier ist das unfertige Gebäude besonderen Risiken ausgesetzt, sodass spezielle Absicherungen – wie Bauherren- oder Bauleistungsversicherungen – erforderlich sein können.
- Wohnphase: Nach Bezug entstehen neue Risiken rund um Nutzung, Eigentum und Inventar, weshalb Wohngebäude- und Hausratversicherungen im Mittelpunkt stehen.
Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung ist die zentrale Absicherung für Hausbesitzer. Sie schützt das Gebäude selbst einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände.
- Beispiele: Dach, Fassade, Fenster oder Heizungsanlage
- Typische Schäden: Brand, Leitungswasserschäden, Sturm und Hagel
- Erweiterungen möglich: Glasschutz für z.B. Fenster oder Wintergarten, erweiterter Schutz für die Nutzung von erneuerbarer Energien wie einer Wärmepumpe oder Photovoltaik für z.B. Sturm-, Hagel-, oder Überspannungsschäden sowie Schutz gegen Diebstahl.
Praxisbeispiel: Kommt es zu einem Brand, der das Dach und die Heizungsanlage zerstört, übernimmt die Wohngebäudeversicherung die Wiederherstellung dieser fest verbauten Gebäudeteile.
Erweiterte Naturgefahrenversicherung (Elementarschadenversicherung)
Die erweiterte Naturgefahrenversicherung schützt vor Schäden durch Naturereignisse, die nicht automatisch im Standardumfang der Wohngebäude- oder Hausratsversicherung enthalten sind. Sie kann als eigenständiger Vertrag oder als ergänzender Zusatzbaustein abgeschlossen werden.
- Typische Risiken: Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch oder Lawinen
- Besonderheit: Ergänzt die Wohngebäude- oder Hausratsversicherung um Risiken, die zunehmend häufiger auftreten.
Praxisbeispiel: Kommt es infolge von Starkregen zu einem Rückstau und dringt dadurch Wasser aus der Kanalisation in den Keller ein, ist dieser Schaden nur über die Elementar- beziehungsweise erweiterte Naturgefahrenversicherung abgesichert. Fehlt dieser Zusatzbaustein, müssen die Kosten in der Regel vollständig selbst getragen werden.
Hausratversicherung
Die Hausratversicherung deckt bewegliche Gegenstände im Haus oder in der Wohnung ab.
- Beispiele: Möbel, Kleidung, Elektrogeräte oder Teppiche
- Typische Schäden: Beschädigung oder Verlust durch Brand, Leitungswasser, Sturm / Hagel oder Einbruchdiebstahl
- Erweiterung möglich: Glasschutz für z.B. Glaskeramikkochplatten, erweiterter Schutz für Fahrräder- oder E-Bikes
Praxisbeispiel: Kommt es zu einem Gebäudeschaden, etwa durch einen Brand, kann auch das Inventar betroffen sein – zum Beispiel Möbel, Kleidung oder Elektrogeräte. Diese Schäden deckt nicht die Wohngebäude-, sondern die Hausratversicherung. Oft ist es zudem sinnvoll, beide Verträge beim gleichen Anbieter abzuschließen, um mögliche Deckungslücken zu vermeiden.
Private Haftpflichtversicherung
Sie schützt vor finanziellen Folgen, wenn Sie unbeabsichtigt Dritten einen Schaden zufügen. Eine der wichtigsten Versicherungen für Privatpersonen – schützt vor hohen Haftungsansprüchen, die existenzbedrohend sein können.
- Typische Risiken: glatte Böden in der eigenen Wohnung, nicht gestreute Gehwege im Winter, Beschädigung fremder Sachen
- Schäden: Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Erweiterungen möglich: Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht z.B. relevant für Eigentümer, die ihre Immobilie nicht selbst nutzen (z. B. Vermieter). Sie schützt vor Haftungsansprüchen Dritter, wenn auf dem Grundstück oder Gebäude Schäden entstehen.
Praxisbeispiel: Ein Passant stürzt auf dem nicht gestreuten Gehweg vor Ihrem Haus und verletzt sich schwer. Die private Haftpflichtversicherung übernimmt die Haftungsansprüche für Behandlungskosten und Schmerzensgeld.
Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung
Sie schützt vor Haftungsansprüchen, wenn ausgetretenes Öl oder andere wassergefährdende Stoffe Gewässer oder Grundstücke schädigen.
- Typische Risiken: undichte Heizöltanks, Leckagen an Leitungen oder Armaturen
- Schäden: Verunreinigung von Erdreich und Grundwasser, Haftungsansprüche von Nachbarn oder Behörden
- Besonderheit: Für alle, die wassergefährdende Stoffe wie Heizöl lagern, besonders wichtig. Sie schützt vor extrem hohen Sanierungskosten und Haftungsansprüchen – Kosten, die schnell existenzbedrohend werden können.
Praxisbeispiel: Aus einem undichten Heizöltank tritt Öl aus und gelangt ins Erdreich sowie ins Grundwasser. Die Gewässerschaden-Haftpflicht übernimmt die Kosten für die Bodensanierung und die Schadensersatzforderungen.
Bauherren-Haftpflichtversicherung
Sie schützt während der Bauphase vor Haftungsansprüchen, wenn Dritte durch Gefahren auf der Baustelle zu Schaden kommen.
- Typische Risiken: ungesicherte Baugruben, herabfallende Bauteile, Stolperstellen
- Schäden: Personen- und Sachschäden im Umfeld der Baustelle
- Besonderheit: Abschluss vor Baubeginn erforderlich
Praxisbeispiel: Ein Passant stürzt in eine unzureichend gesicherte Baugrube und verletzt sich - die Bauherren-Haftpflicht übernimmt die Haftungsansprüche.
Bauleistungsversicherung
Sie schützt während der Bauphase vor Schäden an den bereits erbrachten Bauleistungen und am Baumaterial – also allem, was zum entstehenden Gebäude gehört. Damit sind Bauherren und ausführende Unternehmen gegen unvorhersehbare Ereignisse abgesichert, bis die fertige Immobilie in die Wohngebäude- oder Hausratversicherung übergeht.
- Typische Risiken: Sturm, Hagel, Hochwasser, Vandalismus oder Diebstahl, Fahrlässigkeit von Handwerkern, Feuer während der Bauphase
- Schäden: Beschädigung oder Zerstörung von Rohbau, Installationen und Baumaterial
- Besonderheit: Abschluss vor Baubeginn empfohlen, da Versicherungsschutz ab dem ersten Spatenstich gilt.
Praxisbeispiel: Ein Sturm beschädigt das frisch gedeckte Dach und Teile der Fassade, oder ein Handwerker verursacht versehentlich einen Brand beim Schweißen, der Teile des Rohbaus und bereits verbaute Materialien zerstört. Die Bauleistungsversicherung übernimmt die Kosten für die Wiederherstellung der beschädigten Bauleistungen.


